Unterschreiben Sie hier!

Dienstag, 25. Mai 2010

Spaßeshalber habe ich mich ja schonmal gefragt, was man da eigentlich alles unterschreibt, wenn man im Supermarkt an der Kasse mit EC-Karte bezahlt. In der Regel bekommt man dort einen ellenlangen Zettel mit jeder Menge Kleingedrucktem vorgelegt und unterschreibt, ohne nachzufragen. Wo außer an der Supermarktkasse würde man etwas ungelesen unterschreiben? Und das, ohne eine Kopie zu bekommen?

Kunden von Rewe und Penny Markt unterschreiben beim bargeldlosen Einkaufen nach einem Bericht des Radiosenders NDR Info, dass ihre Daten gespeichert und weitergegeben werden dürfen: an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen sowie zwei Wirtschaftsauskunfteien. Der NDR zitiert den von Datenschützern kritisierten Text vollständig:

“Hiermit ermächtige ich das oben genannte Unternehmen der Rewe Group, den ausgewiesenen Rechnungsbetrag durch die beauftragte easycash GmbH, Am Gierath 20, 40885 Ratingen von meinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen und verpflichte mich, auf dem Konto für die notwendige Deckung zu sorgen. Für den Fall einer Rücklastschrift aufgrund unzureichender Kontodeckung, erloschenen Kontos oder nicht berechtigten Widerspruchs verpflichte ich mich, die zusätzlich zu dem Rechnungsbetrag entstandenen Schäden (z.B. Bankspesen, Bearbeitungskosten, Kosten der Adressermittlung) zu ersetzen.

Für den Fall einer Rücklastschrift aufgrund unzureichender Kontodeckung ermächtige ich easycash GmbH, den Rechnungsbetrag zzgl. der entstandenen Schäden innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Belegdatum erneut vom genannten Konto durch Lastschrift einzuziehen. Ferner ermächtige ich das kartenausgebende Kreditinstitut SO wie die easycash GmbH, dem oben genannten Unternehmen der ReweGroup unwiderruflich meinen Namen und Anschrift zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen.

Ich willige ein, dass meine Kontonummer sowie Bankleitzahl im Falle einer Rücklastschrift an die Schufa und/oder an die Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.KG weitergegeben werden und diese zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten bekannt gibt/geben.

Einwilligung gemäß Â§ 4a BDSG

Ich willige ein, dass meine Daten für Zwecke der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Sollte im Rahmen der Zahlungsabwicklung die Lastschrift von meiner Bank nicht eingelöst werden oder sollte ich der Lastschrift widersprechen, stimme ich zu, dass diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen werden kann. Nach Zahlung aller Forderungen oder nach Nachweis der Rechtmäßigkeit des Widerspruchs wird der Eintrag wieder gelöscht. Speichernde Stelle für Zwecke der Zahlungsabwicklung ist neben dem oben genannten Unternehmen die easycash GmbH., die auch die eben genannte Sperrdatei für teilnehmende Händler führt.”

Ist das der Grund, weshalb so oft auf PIN-Eingabe verzichtet wird und stattdessen per Unterschrift bezahlt werden kann? Ich könnte mir vorstellen, dass Rewe und Penny ihre Klauseln recht schnell ändern würden, wenn jetzt alle Kunden sich den Text an der Kasse erstmal in Ruhe durchlesen und dann sagen würden: “Nein, das möchte ich nicht unterschreiben.”

Update 27.05.2010:

Rewe hat reagiert:

Der Schutz der Privatsphäre ihrer Kunden hat bei der REWE Group obersten Stellenwert. Das gilt uneingeschränkt auch für das Bezahlen mit EC-Karte. Aus diesem Grund stellen alle Unternehmen der REWE Group ab Donnerstag, 27. Mai 2010, die EC-Kartenzahlung von der Unterschrift an der Kasse auf das PIN-gestützte System um. Die Umstellung wird spätestens Mitte der kommenden Woche in allen zur REWE Group gehörenden Unternehmen abgeschlossen sein. Neben aktuellen Kundenreaktionen war für diesen Schritt entscheidend, dass sich der beauftragte Dienstleister derzeit mit der Landesdatenschutzbehörde NRW in Abstimmung über jüngst aufgetretene datenschutzrechtliche Detailfragen befindet. Erst wenn diese Fragen vollständig und eindeutig geklärt sind, wird die REWE Group die Wiederaufnahme des Unterschriften-Verfahrens prüfen.

Die Ampel-Kennzeichnung - schade drum

Donnerstag, 27. August 2009

Die Ampel muss häufiger für politische Debatten herhalten. Sei es, um eine Koalition aus SPD, Grüne und FDP in ein Bild zu fassen oder der Kennzeichnung für Lebensmittel einen Namen zu geben, die mit roter, gelber und grüner Farbe den Zucker-, Salz-, und/oder Fettgehalt von Lebensmitteln anzeigen soll.

Besonders letzteres wird gerade wieder diskutiert. Die Ampelkennzeichnung hat einen neuen Befürworter bekommen: Die Krankenkassen wollen bald auf allen Lebensmittel eine Ampel sehen, denn sie sei eine leicht zu erfassende Kennzeichnung, die einen schnellen Überblick gebe, wie viel Fett, Salz und Zucker in einem Lebensmittel steckt. Da haben sie Recht.

Es gehört schon ein gehöriges Maß an Kreativität dazu, um sich Argumente gegen eine Zusatzinformation für Verbraucher einfallen zu lassen. Horst Seehofer hat sich die Arbeit gemacht und - als er noch Bundes-Landwirtschafts- und Verbraucherminister  war - immerwährend betont, die Ampelkennzeichnung sei sinnvoll, allerdings müsse sie von der Lebensmittelindustrie freiwillig eingeführt werden.

Man muss kein Industrie-Insider sein, um zu wissen, dass das nicht funktioniert. Welcher Lebensmittelhersteller kennzeichnet seine Produkte schon freiwillig mit der Botschaft “Fettgehalt: hoch; Zuckergehalt: hoch”?

Horst Seehofer hat zur Ampel aber ja sowieso nichts mehr zu sagen, dafür aber seine Nachfolgerin Ilse Aigner. Sie sieht derzeit “keine Grundlage” für die bunte Orientierungshilfe, weil die Industrie die Ampel-Kennzeichnung ablehnt - mit der Begründung, die Ampel sei zu vereinfachend.

Ilse Aigner hat es anscheinend nicht richtig verstanden. Der Sinn einer Ampelkennzeichnung ist nämlich: vereinfachen. Der Verbraucher soll auf einen Blick sehen, wie viel Fett, Salz und Zucker in einem Lebensmittel steckt. Die Idee ist die sinnvollste und vor allem praktikabelste, die Verbraucherschützer in den letzten Jahren hervorgebracht haben. Selten war ein Vorschlag einleuchtender und auch derart leicht umzusetzen. Sie kann einen, wenn auch kleinen Teil dazu beitragen, den Verbraucher zu einem mündigen Verbraucher zu machen. „Mündiger Verbraucher“ - das steht als Ziel sogar im Wahlprogramm der FDP, die die Ampelkennzeichnung ebenso wie CDU/CSU aber ablehnt.

Davon abgesehen: Warum darf eine Verbraucherinformation nicht vereinfachen, Werbung aber schon? Da heißt das Fruchtgetränk für Kinder “Durstlöscher”, der Reis wird als “aromatischer Duftreis” verkauft, Kaffee hat das “Verwöhnaroma”, der Schokoaufstrich enthält “das Beste aus 1/3 Liter entrahmter Milch” und der Frischkäse ist “Der Sahnige”. Ganz zu schweigen von probiotischen Aktiv-Fitness-Diät-Light-Vital-Produkten. Diese Begriffe sind Produkte der Kreativabteilungen der Lebensmittelkonzerne und Werbeagenturen. Informationswert für den Verbraucher: null. Irreführungs-Potential: hoch.

Das Missverhältnis zwischen Aufklärung und Werbung lässt sich in Zahlen darstellen: Jährlich werden in Deutschland rund 30 Milliarden Euro für Werbung ausgegeben - andere Marketingaktionen nicht mit eingerechnet . Der Etat für Verbraucherpolitik des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beträgt insgesamt 90 Millionen Euro pro Jahr (Haushalt des Ministeriums - PDF). Davon werden unter anderem das Bundesamt für Risikobewertung finanziert sowie ein Großteil der Etats der Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest. Das meiste, was mehrheitlich an Verbraucherinformationen an die Öffentlichkeit gerät, entstammt also dem Etat von 90 Millionen Euro. Das sind pro Person 1,10 Euro. 1,10 Euro Verbraucherpolitik stehen 375 Euro Werbung gegenüber. An diesem Missverhältnis könnte jedoch auch die sinnvolle Ampel nichts ändern - wenn sie denn käme.

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Vom Schokoladenverbraucher und Waschmaschinenkäufer

Montag, 3. August 2009

Wolf Schneider hat in vielem Recht. Der ehemalige Chefredakteur der Zeitung “Die Welt” und der deutsche “Sprachpapst”, wie er oft genannt wird, kümmert sich um gutes, verständliches Deutsch. Viele Bücher hat er zum Thema geschrieben, darunter auch “Deutsch fürs Leben” und “Deutsch für Profis”, in denen er vor allem um gute Verständlichkeit der deutschen Sprache wirbt. Schachtelsätze sind verpönt, Fremdwörter auch, wenn es denn einfache Synonyme gibt.

Screenshot sueddeutsche.de
In der neuesten Ausgabe von Schneiders Video-Kolumne auf süddeutsche.de mit dem Titel “Benzin schmeckt nicht” fordert er jedoch nicht mehr bessere Verständlichkeit. Es geht ihm um das Wort “Verbraucherschutz”, das er unpassend findet. Eine Tafel Schokolade würde man zwar tatsächlich verbrauchen - man isst sie, und dann ist sie nicht mehr da. Eine Waschmaschine dagegen will der Käufer gerade eben nicht verbrauchen. Er will sie gebrauchen - und das möglichst lange. Wolf Schneider empfiehlt deshalb statt “Verbraucherschutz” die Begriffe “Käuferschutz”, “Kundenschutz” oder “Besitzerschutz”.

Das aber - das sei bei allem Respekt gesagt - widerspricht Schneiders bisherigem Hauptanliegen, die deutsche Sprache verständlicher zu machen. Wer würde den Verbraucherschutz noch als Verbraucherschutz erkennen, wenn er nicht mehr Verbraucherschutz, sondern Käuferschutz oder gar Besitzerschutz hieße? Wahrscheinlich die wenigsten. Es wäre gar irreführend, denn unter Käuferschutz versteht man heute beim Online-Einkauf etwas ganz anderes.

Auch ist seine Argumentation leicht zu widerlegen, der Begriff “Verbraucherschutz” sei ungenau. Denn auch eine Waschmaschine wird verbraucht. Freilich wünscht sich der Käufer, dass die neue Waschmaschine möglichst lange hält. Das aber ist der Wunsch. In Realität wird die Waschmaschine durch Benutzung verschlissen, irgendwann ist sie kaputt, also verbraucht.

Schneiders Gegenvorschläge Kundenschutz, Käuferschutz und Besitzerschutz sind nicht präziser. Denn Verbraucherzentralen beraten auch Patienten oder Mieter. Für diese passt kein Begriff. Weder Verbraucher, noch Kunde, noch Käufer. Besitzer schon gar nicht.

Schneiders Bemühungen um gute deutsche Sprache in allen Ehren. Aber Verbrauchern, Kunden und Käufern ist mit einer Umbenennung von Verbraucherschutz in Kundenschutz nicht gedient. Wobei uns bei konsumo – zugegeben – der Begriff Konsumentenschutz, wie er in Österreich gebräuchlich ist, gut gefällt.

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iPhone und Co.: Datentarife für Surfhandys im Vergleich (Update 3)

Donnerstag, 23. Juli 2009

Surfen mit dem Handy ist im Kommen, aber dafür geeignete Tarife gibt es noch nicht viele. Wir haben deshalb versucht, uns einen Marktüberblick zu verschaffen. Das Ergebnis haben wir in einem Tarifvergleichsrechner zusammengefasst, in dem jeder sein persönliches Telefonverhalten eintragen und den besten Tarif ermitteln kann.

Hier gibts den individuellen Tarifvergleich als

Die auf die mobile Datennutzung ausgerichteten iPhone-Tarife von T-Mobile haben wir mit den Angeboten von Mobilfunkdiscountern verglichen. Nur bei wenigen Discountern haben wir wirklich geeignete Tarife gefunden, die meisten rechnen Datenverkehr pro Megabyte oder pro Minute ab oder bieten Datentarife nur mit SIM-Karten an, mit denen keine Telefonie möglich ist. Manche bieten gar kein UMTS an.

Bei der Suche nach der Kombination aus günstigen Sprach- und Datentarifen im UMTS-Netz sind wir meist bei Anbietern aus dem E-Plus- oder O2-Netz fündig geworden. Um auch bei den D-Netzen mit ihrer besseren Netzabdeckung (T-Mobile, Vodafone, E-Plus, O2)  wenigstens eine kleine Auswahl anbieten zu können, haben wir auch die Discounter-ähnlichen Tarife von Vodafone CallYa mit in die Übersicht aufgenommen.

Beim Ausprobieren merkt man schnell: Die T-Mobile-Tarife sind konkurrenzfähig. Die Discounter brauchen Argumente jenseits der nackten Zahlen, um Kunden zu überzeugen. Fündig wird man beispielsweise beim Betrachten der Vertragslaufzeiten. In Zeiten sinkender Datentarife könnte es  sich als großer Vorteil herausstellen, wenn man nicht für 24 Monate an einen Anbieter gebunden ist.

Auch sonst kann es sich lohnen auf das subventionierte iPhone von T-Mobile zu verzichten: Geräte aus Belgien oder Italien, die auch manche Import-Händler in Deutschland anbieten, sind im Gegensatz zu T-Mobile-Geräten SIM-Lock-frei, funktionieren also mit jeder SIM-Karte. Praktisch, wenn man im Urlaub eine SIM-Karte aus dem Urlaubsland einlegen möchte, um hohe Roaminggebühren zu sparen.

T-Mobile wiederum lockt bei manchen Tarifen mit WLAN-Hotspot-Nutzung und kostenlosen Gesprächen am Wochenende, die wir nicht in der Vergleichstabelle berücksichtigt haben. Nicht zuletzt gibt es das iPhone-Feature Visual Mailbox bei anderen Anbietern nicht.

Wer weitere interessante Tarife oder Fehler in der Tabelle findet, kann sich gerne melden!

Momentan enthaltene Tarife (Stand: 21.09.2009):

  • T-Mobile-Netz
    • T-Mobile Complete XS
    • T-Mobile Complete S (for Friends)
    • T-Mobile Complete M
    • T-Mobile Complete L
    • T-Mobile Complete 60
    • T-Mobile Complete 120 (for Friends)
    • T-Mobile Complete 240
    • T-Mobile Complete 1200
  • Vodafone-Netz
    • Moblack iPhone Wochenend-Flat
    • Moblack iPhone-Festnetz-Flat
    • Moblack iPhone-Mobil-Flat
    • Moblack iPhone-Mobil&Festnetz-Flat
    • Moblack iPhone-AllNet-Flat
  • E-Plus-Netz
    • E-Plus Zehnsation Web Edition mit Handy-Internetflat
    • Simyo Einheitstarif mit Handy-Internetpaket 1GB
    • Base Web-Edition mit Handy-Internet-Flat und Online-Vorteil
    • Base 2 Doppelflat mit Online-Vorteil
    • Base 5 Doppelflat mit Online-Vorteil
    • Base Studenten-Flatrate
  • O2-Netz
    • Blau Einheitstarif mit Datenpaket
    • Klarmobil Handysurf-Paket 50

 Update 01.08.2009:

  • Tarif hinzugefügt: E-Plus Zehnsation
  • Tarife aktualisiert: Base

Update 11.09.2009:

  • Tarife hinzugefügt: Moblack
  • Tarife aktualisiert: T-Mobile (Hardwarekosten), Klarmobil, Base
  • Tarife entfernt: Vodafone CallYa 5/15 mit Happy live! UMTS und InternetFlat Plus, Klarmobil Flat-Datenpaket

Update 21.09.2009:

  • Studenten- und Junge-Leute-Tarife hinzugefügt
  • Tarif entfernt: Base Web-Edition mit Internet & SMS-Paket und Online-Vorteil
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Neulich im Biomarkt

Dienstag, 30. Juni 2009

Stevia im Biomarkt

Da war ich doch etwas überrascht. Ein Stevia-Produkt im ganz normalen Supermarktregal? Gut, das Foto habe ich bei einem Biomarkt aufgenommen. Aber ich war immer der Meinung der Pflanzensüßstoff Stevia sei in Deutschland und der EU verboten bzw. nicht zugelassen. Und hier stehen offensichtlich Stevia-Tabs bei anderen Süßungsmitteln. konsumo hat den Fall aufgerollt und die Hintergründe erklärt.

Glühbirne auf Lebenszeit

Donnerstag, 14. Mai 2009

Nutzlos! Lobbyismus! Aktionismus! In den vergangenen Monaten wird die Kritik am EU-Beschluss immer größer, klassische Glühbirnen aus dem Handel zu verbannen. Aktuell ist “Die Welt” das Energiesparlampen-kritischste Medium: Am 11. Mai erschien online der Artikel “Energiesparlampen sind gar nicht so sparsam“. Der rechnet gnadenlos ab mit der Energiesparlampe, sie belaste durch Elektrosmog und Quecksilber Umwelt und Gesundheit, der Energiespareffekt sei zweifelhaft, weil die Sparlampen oft weniger lange halten, als angegeben.

Wie groß der Zweifel an Energiesparlampen inzwischen ist, zeigt auch ein Faltblatt der Deutschen Umwelthilfe. Sie war motiviert genug, eine Infobroschüre herauszugeben mit dem Titel “10 Vorurteile” (PDF). Widerlegt werden die Vermutungen wie: “Energiesparlampen senden elektromagnetische Strahlungen aus” und “Energiesparlampen sind giftig”.

Die Wahrheit liegt vermutlich wie so oft in der Mitte. Energiesparlampen sind bestimmt nicht in dem Maße Heilsbringer für Klima und Portemonnaie wie von der Politik versprochen. Ebenso wenig sind sie die gesundheits- und umweltschädlichen Monster, wie von manchen Medien dargestellt. Energiesparlampen haben ihre Chance verdient.

Aber doch hat die Politik einen großen Fehler gemacht: Sie hat gefühlt von heute auf morgen Glühbirnen verdammt und im Gegenzug Energiesparlampen hochgelobt. Das schafft Skepsis. Viele Bürger sind ohnehin der Politik im ganz Allgemeinen nicht sehr wohl gesinnt, der EU schon gar nicht. Nun kam mit dem Glühbirnen-Verbot ein weiteres Gesetz, das die Stimmung bestätigt: Die da oben machen Gesetze, wissen aber nicht, wie es wirklich läuft!

Spätestens seit der Abwrackprämie, die zuerst als Umweltprämie verkauft wurde, sich später aber als Geschenk an die Autoindustrie entpuppte, sind viele Bürger kritisch mit Verordnungen der Politik, erst recht, wenn es um konkrete Handlungsanweisungen wie den Kauf einer Glühbirne geht.

Zudem war die Verordnung schlecht vorbereitet: Zurecht kritisieren sowohl Sparlampen-Gegner als auch -Befürworter, dass die Rücknahme von defekten Sparlampen nicht ausreichend organisiert ist. Der Handel nimmt die Lampen nicht zurück (im Gegensatz zu alten Batterien), Sammelstellen gibt es zu wenige, sind oft kilometerweit weg. Zu oft landen alte, das giftige Quecksilber enthaltende Energiesparlampen also im Hausmüll.

Die Politik hätte die Umstellung auf Energiesparlampen besser vorbereiten und besser kommunizieren müssen. Die meisten Verbraucher sind einsichtig und aufgeschlossen gegenüber sinnvollen Änderungen, erst recht, wenn sie dadurch Geld sparen. Die schlecht vorbereitete, zu schnell durchgeführte Verordnung der EU hat bei vielen Verbrauchern aber mehr Ablehnung hervorgerufen, als sie für den sinnvollen Kauf von und Umgang mit Energiesparlampen zu gewinnen. Wie schreibt ein User in einem Forum: “Ich habe soeben festgestellt, dass ich die gebunkerten 100-Watt-Glühbirnen in diesem Leben gar nicht mehr verbrauchen kann - na, haben meine Kinder und Enkel auch noch was davon.”

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Abwrackprämie für Alt-Fahrräder - und Zähne?

Mittwoch, 1. April 2009

VCD will Abwrackprämie für FahrräderDer Verkehrsclub Deutschland (VCD) macht einige sinnvolle Sachen. Er nennt sich (unter anderem) Verbraucherverband, aber was der VCD jetzt macht, erscheint nicht besonders verbraucherfreundlich. In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung erweckt der Verkehrsclub den Eindruck, es gebe eine Abwrack- und Umweltprämie für Alt-Fahrräder:

In der heute von der Bundesregierung angekündigten Abwrackprämie für Alt-Fahrräder in Höhe von 250 Euro pro neugekauftem Rad sehen der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine längst überfällige Maßnahme. Die Zahlung der Prämie beim Kauf neuer Fahrräder sei ein gutes Beispiel umweltgerechter Konjunkturförderung. Damit ende die bisherige Praxis, durch den Steuerzahler allein den Erwerb von Autos subventionieren zu lassen. Die Umweltprämie für Fahrräder könne ab sofort beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, angesichts von dessen aktuellen Computerproblemen jedoch am schnellsten und einfachsten über die Internetseite www.vcd.org/umweltpraemie_jetzt.html

Der VCD will damit anscheinend einerseits den Erfolg seiner seit einiger Zeit geführten Kampagne vorgaukeln, andererseits gleichzeitig weitere Unterstützer gewinnen. Schon vor einem Monat war die BAFA offensichtlich gar nicht amused.

Kein Problem wäre es gewesen, wenn der VCD seine Pressemitteilung heute, am 1. April, veröffentlicht hätte. Dann kann man auch behaupten, es gebe eine Abwrackprämie für Gebisse.

Foto: (c) VCD/M. Gloger

Weltverbrauchertag: Bewertungsplattformen im Internet

Mittwoch, 12. März 2008

Bewertungsplattformen im Internet, Quelle: sxc.huAm Weltverbrauchertag (15. März) sollen wir uns die Verbraucherrechte ins Gedächtnis rufen. Dabei nehmen die Verbraucher mittlerweile einen Großteil ihrer Rechte selbst in die Hand: mittels Bewertungsplattformen. Produkte können bei Ciao, Dooyoo und Co. schon lange bewertet werden. Und inzwischen gibt es auch so gut wie keine Dienstleistung mehr, die nicht von einer User-Community beurteilt und kommentiert wird: Bei Handwerkerpoint.de können Internetnutzer Handwerker bewerten, Lehrer und Dozenten bei Spickmich.de und Meinprof.de, Orte wie Restaurants oder Kneipen bei Qype. Einen guten Arzt finden Patienten auf Plattformen wie Topmedic, Arztspiegel.de, bei helpster.de oder Imedo. Bei Kennstdueinen.de können Nutzer sogar Dienstleitungen aller Art bewerten - vom Anwalt bis zum Zahnarzt. Und auch den Urlaub kann man im Internet bewerten, zum Beispiel bei Holidaycheck, urlaub-bewerten.de oder Hotelzensur.de.

Wie konsumo setzen die Portale auf einen Informationsaustausch zwischen Internetnutzern bzw. Verbrauchern, der allen Beteiligten nutzen soll. Nutzer erfahren mehr über die Qualität bestimmter Dienstleister und sollen dank der Empfehlungen nicht in die Fänge übler Abzocker geraten. Und für Unternehmen können gute Bewertungen eine willkommene und kostenlose Werbung bedeuten.

Zwischen Bewertung und Online-Pranger

Doch dass die Bewertungsportale auch Probleme mit sich bringen, hat sich bei Spickmich gezeigt, wo Schüler ihren Lehrern Noten geben können. Eine Lehrerin, die schlechte Noten erhalten hatte, klagte auf Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und sah in der Nennung ihres Namens auf der Homepage einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Das Oberlandesgericht in Köln lehnte die Klage ab und erklärte das Modell von Spickmich für grundsätzlich zulässig. Die Lehrerin ging in Berufung, das Verfahren läuft.

Wie können sich Bewerter und Bewertete auf rechtlich sicherem Terrain bewegen? Rechtsanwalt Dr. Carsten Ullbricht vom Blog Web 2.0 & Recht empfiehlt:

Die Katalog der Bewertungskriterien sollten allein der Sozialsphäre (berufliche Sphäre) des betroffenen Personenkreises entstammen oder zumindest einen Bezug dazu haben. Insbesondere bei Kriterien, die jedenfalls auch die Privatsphäre des Beurteilten betreffen, ist zu einer besonderen Vorsicht zu raten. […] Während Tatsachenbehauptungen nicht falsch sein dürfen, sollten Meinungsäußerungen und Werturteilen, die die Sozialsphäre betreffen, eben (nur) nicht die Grenze zur Schmähkritik bzw. zur Formalbeleidigung überschreiten.

So lange Bewertungen sich also nur auf die Dienstleistung beziehen, sind sie zulässig und vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Im Fall Spickmich hatten die Richter der ersten Instanz auch in Sachen Datenschutz keine Bedenken, da die in Spickmich veröffentlichten Daten auf der Website der Schule nachzulesen waren. Wenn also Daten eines Unternehmens im Telefonbuch stehen, verstößt es nicht gegen den Datenschutz, wenn eine Website diese ohne Erlaubnis veröffentlicht.

Das letzte Wort in Sachen Bewertungsplattformen ist allerdings wohl noch nicht gesprochen: Heute wird abermals eine Klage gegen Spickmich verhandelt. Dass Gerichte nicht immer im Sinne der Webdienste urteilen müssen, zeigt ein Blick in ein Nachbarland: Der französischen Lehrerbewertungs-Plattform Note2be.com hat unlängst ein Gericht die Nutzung von Lehrer-Namen untersagt.

Um das Risiko von Klagen zu reduzieren, werden bei vielen Bewertungsseiten die Nutzerkommentare vor der Veröffentlichung auf Verunglimpfungen überprüft. Das gilt zum Beispiel für das Reiseportal HolidayCheck. Hier werden laut eigenen Angaben alle Beiträge vor der Veröffentlichung auf beleidigende sowie werbende Inhalte untersucht.

Schelte für Ärzte

Besonders umstritten sind Bewertungsplattformen im medizinischen Sektor. Laut Welt Online halten Ärzteverbände Bewertungen durch Patienten für unpassend. Sie kritisieren die Subjektivität der Bewertungen und bemängeln die Tatsache, dass die Patienten auf vielen der Portale anonym bleiben, während die Identität der Ärzte offen erkennbar sei. Zudem ist der Vorwurf nicht ganz unberechtigt, dass Patienten mangels Fachwissen die Kompetenz eines Arztes nur eingeschränkt bewerten können.

Doch Bedarf an solchen Bewertungen besteht ohne Zweifel, wie ein Kommentar im MediBlawg zeigt:

Wovor haben die Ärzte Angst? Mittlerweile gibt es für jedes Produkt und für jede Dienstleistung ein Bewertungssystem - nur die Ärzte haben damit ein Problem. Dabei ist gerade dieser Bereich von besonderer Wichtigkeit. Jeder, der schon einmal von einem inkompetenten Pfuscher behandelt wurde, kann dies bestätigen.

Christoph Hausel von der Arzt-Bewertungs-Seite helpster.de sieht die Kritik der Ärzte gelassen: „Überall wo bewertet wird, gibt es einen, der mit seiner Bewertung unzufrieden ist. Aber die Nutzer sind mündige Leute, die gehen alle wählen und haben einen Führerschein. Wir müssen darauf vertrauen, dass die Patienten so über den Arztbesuch berichten, wie sie ihn tatsächlich erlebt haben.“ Hausel sieht die Ärzte in der Pflicht, sich den neuen Bedingungen anzupassen: „Es gehört mittlerweile zu den Hausaufgaben der Ärzte zu verfolgen, wie sie bewertet werden.“

Anonymität führt zu Konflikten

Im besten Fall kann öffentlich gemachte Kritik den Dienstleistern tatsächlich als Ansporn zur Verbesserung dienen. Und da die Verbraucher an solchen Bewertungen offensichtlich Interesse haben, wird die Rolle der Bewertungen durch Verbraucher im Internet in den kommenden Jahren sicher weiter zunehmen.

So lange sich Internetnutzer bei den Bewertungsplattformen aber unter dem Deckmantel der Anonymität verbergen können, wird es immer wieder zu Konflikten kommen, die dem Renommee der Plattformen schaden könnten. Denn dann lässt sich nicht ausschließen, dass sich etwa konkurrierende Unternehmen gegenseitig schlechte Bewertungen unterschieben oder erzürnte Kunden reihenweise Kommentare unterhalb der Gürtellinie hinterlassen.

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Volvic: Verwirrende Prozentrechnung auf dem Etikett

Dienstag, 15. Januar 2008

Trinken ist wichtig - das weiß jeder. Wie viel man am Tag trinken muss, das weiß allerdings keiner so genau. Weit verbreitet ist der Glaube, dass es mindestens zwei Liter pro Tag sein müssen, was wohl nicht stimmt.

Volvic-Etikett1,5 Liter am Tag wird auf dem Etikett der Flaschen der Mineralwassermarke Volvic empfohlen - Wasser der Marke Volvic wohlgemerkt. Gut, dass Volvic das Wasser in 1,5 Liter-Flaschen verkauft - das macht die tägliche Flüssigkeitsdosierung einfach. Und die Begründung, dafür, dass man diese Menge nicht unterschreiten sollte, wird gleich mitgeliefert: “Wussten Sie, dass 2%* weniger Flüssigkeit im Körper zu einem Leistungsverlust von bis zu 20 Prozent führen können?”

Ui, das ist ja erschreckend: Bei 1,5 Litern Tagesbedarf entsprechen zwei Prozent gerade einmal 30 Millilitern: Wer also statt 1,5 nur 1,47 Liter Volvic trinkt, riskiert einen schweren Leistungseinbruch. Könnte man zumindest meinen, wenn man nicht den Text liest, auf den das kleine Sternchen verweist. Die zwei Prozent sind nämlich “bezogen auf das Körpergewicht” - das steht am unteren Rand des Etiketts. Das ändert einiges: Auf mein Körpergewicht von grob geschätzt 85 Kilogramm bezogen entsprechen zwei Prozent immerhin 1,7 Kilogramm oder 1,7 Litern. Über den Daumen gepeilt müsste ich also einen Tag lang gar nichts trinken, um einen Leistungsverlust von 20 Prozent zu erleiden. Wer hätte das gedacht…

Die Sache mit dem Zwei-Prozent-Leistungseinbruch war übrigens der Aufhänger für eine groß angelegte PR- Aufklärungs-Kampagne von Volvic, die Verbraucher sensibilisieren und zum ausreichenden Trinken motivieren sollte. Schön, wenn sich Unternehmen so für ihre Mitmenschen engagieren.

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Gift in Spielzeug: selbst testen?

Donnerstag, 6. Dezember 2007

Die Rückrufaktionen für giftiges Spielzeug aus China haben die Verbraucher aufgeschreckt. In den USA anscheinend noch mehr als bei uns. Dort werden Testkits verkauft, mit denen Eltern angeblich selbst feststellen können, ob das Spielzeug ihrer Kleinen mit Blei belastet ist. Sinnvoller erscheint mir da schon die Seite HealthyToys, auf der Eltern nachsehen können, ob bestimmtes Spielzeug Schadstoffe enthält. Für Blei, Kadmium, Chlor, Arsen und Quecksilber wird dort angegeben, ob ein Produkt bedenkliche Werte erreicht. Naturgemäß beschränkt sich die Seite auf die amerikanische Produktpalette. Aber viele Spielzeuge wie die von den jüngsten Rückrufaktionen betroffenen Mattel-Produkte sind ja ohnehin international.

Blei in den Regalen? Komplett giftfreie Öko-Spielzeuge sind für die meisten Kinder wohl keine Alternative - der Charme von Holzspielzeug wirkt auf Kevin & Co. nur bedingt. Ökotest-Redakteur Klaus Späne nennt im Interview mit der Readers Edition einen Mittelweg:

Die meisten Kinder stehen eher auf konventionelle Spielsachen, das ist wahr. Aber es gibt durchaus Hersteller wie etwa Playmobil, Big oder Käte Kruse, die bewusst auf unbedenkliche Materialien setzen, wenn auch nicht auf Öko-Stoffe. Grundsätzlich dürften sich die Hersteller aber nach dem Markt richten: d.h. wenn die Verbraucher belastete Produkte nicht mehr kaufen, kommen auch eher gesündere Produkte in die Geschäfte.

Sicherlich können sich nicht alle Eltern die genannten Marken leisten. Aber dass Qualität und Preis zusammenhängen, bestätigt auch Verbraucherschützerin Sylvia Maurer im Deutschlandfunk:

Sie sollten nicht in sogenannten Billigläden, 99-Cent-Shops, Spielzeug einkaufen, weil sich da herausgestellt hat, dass die Gewerbeaufsicht besonders häufig gefährliches Spielzeug findet.

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