Abmahnungsposse: Teaserbilder mit Quellenangabe?

Die Beispiele im folgenden Artikel sind fiktiv!

Kurz vor Weihnachten erreichte die konsumo-Redaktion unangenehme Post: Abmahnung! Dabei ging es um ein Bild auf einer unserer neuen News-Seiten. Wer auf einer Seite wie dieser ganz nach unten scrollt, findet dort Teaser zu drei verwandten News. Und die dazugehörigen Teaserbilder. In dem Fall, um den es in der Abmahnung ging, stammte eines dieser Bilder aus dem Pool von pixelio.de. Pixelio verlangt in seinen Nutzungsbedingungen selbstverständlich einen Hinweis auf die Quelle. Und zwar in einer bestimmten Form:

Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO’

Darauf berufen sich der uns abmahnende Urheber und seine Anwälte.

Leute. Wir sind selbst Journalisten. Wir produzieren selbst hochwertige Inhalte. Und wir ärgern uns selbst, wenn diese Inhalte in einer Form verwendet werden, die nicht mit unseren Nutzungsbedingungen konform sind. Deshalb achten wir besonders darauf, Urheber von Inhalten zu nennen, die wir auf unserer Website verwenden, und alle Regeln des Urheberrechts einzuhalten. Aber Teaser-Bilder? Wer bitteschön nennt denn Quellenangaben bei Teaserbildern?

Nun ja. Viel Rechtssprechung scheint es dazu nicht zu geben…

Aber vielleicht ist einfach noch niemand auf diese verrückte Idee gekommen! Und überhaupt, könnte man dann nicht direkt Google wegen seiner Bildersuche abmahnen?

Tja, die Google-Bildersuche ist leider ein ganz schlechtes Beispiel. Verdammt schlecht. Auch Thumbnails unterliegen dem Urheberrecht.

Da sind wir doch ganz froh, dass unser Fall vollkommen anders gelagert ist. Aber was tun? Je länger wir darüber nachdenken, desto weniger haben wir Lust, einfach die rund 750 Euro zu bezahlen, die in dem neunseitigen Schreiben gefordert werden.

Wir wollen reden. Aber vom Urheber gibt es keine Telefonnummer, die Telefonfrau in seinem Büro kann oder will uns nicht weitervermitteln. Eine E-Mail bleibt unbeantwortet.

Krisensitzung. Wir müssen auch unsere Anwaltskanzlei kontaktieren. Vorher noch ein Versuch bei den Anwälten der Gegenseite? Kann man mit Anwälten reden? Ihre Unterlassungserklärung war unverschämt, das sind entweder Abzocker oder Abzocker, wahrscheinlich beides.

Also rufe ich sie mal an. Sage, schauen Sie mal auf die Seite, da ist das Bild. Klicken Sie da mal drauf.

“Die Urhebernennung bei Ihnen ist ja wirklich vorbildlich. Da kann ich Ihnen ja gar nichts mehr vorwerfen.”

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