Abmahnungsposse: Teaserbilder mit Quellenangabe?

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Die Beispiele im folgenden Artikel sind fiktiv!

Kurz vor Weihnachten erreichte die konsumo-Redaktion unangenehme Post: Abmahnung! Dabei ging es um ein Bild auf einer unserer neuen News-Seiten. Wer auf einer Seite wie dieser ganz nach unten scrollt, findet dort Teaser zu drei verwandten News. Und die dazugehörigen Teaserbilder. In dem Fall, um den es in der Abmahnung ging, stammte eines dieser Bilder aus dem Pool von pixelio.de. Pixelio verlangt in seinen Nutzungsbedingungen selbstverständlich einen Hinweis auf die Quelle. Und zwar in einer bestimmten Form:

Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO’

Darauf berufen sich der uns abmahnende Urheber und seine Anwälte.

Leute. Wir sind selbst Journalisten. Wir produzieren selbst hochwertige Inhalte. Und wir ärgern uns selbst, wenn diese Inhalte in einer Form verwendet werden, die nicht mit unseren Nutzungsbedingungen konform sind. Deshalb achten wir besonders darauf, Urheber von Inhalten zu nennen, die wir auf unserer Website verwenden, und alle Regeln des Urheberrechts einzuhalten. Aber Teaser-Bilder? Wer bitteschön nennt denn Quellenangaben bei Teaserbildern?

Nun ja. Viel Rechtssprechung scheint es dazu nicht zu geben…

Aber vielleicht ist einfach noch niemand auf diese verrückte Idee gekommen! Und überhaupt, könnte man dann nicht direkt Google wegen seiner Bildersuche abmahnen?

Tja, die Google-Bildersuche ist leider ein ganz schlechtes Beispiel. Verdammt schlecht. Auch Thumbnails unterliegen dem Urheberrecht.

Da sind wir doch ganz froh, dass unser Fall vollkommen anders gelagert ist. Aber was tun? Je länger wir darüber nachdenken, desto weniger haben wir Lust, einfach die rund 750 Euro zu bezahlen, die in dem neunseitigen Schreiben gefordert werden.

Wir wollen reden. Aber vom Urheber gibt es keine Telefonnummer, die Telefonfrau in seinem Büro kann oder will uns nicht weitervermitteln. Eine E-Mail bleibt unbeantwortet.

Krisensitzung. Wir müssen auch unsere Anwaltskanzlei kontaktieren. Vorher noch ein Versuch bei den Anwälten der Gegenseite? Kann man mit Anwälten reden? Ihre Unterlassungserklärung war unverschämt, das sind entweder Abzocker oder Abzocker, wahrscheinlich beides.

Also rufe ich sie mal an. Sage, schauen Sie mal auf die Seite, da ist das Bild. Klicken Sie da mal drauf.

“Die Urhebernennung bei Ihnen ist ja wirklich vorbildlich. Da kann ich Ihnen ja gar nichts mehr vorwerfen.”

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Bio-Siegel-Malwettbewerb entsetzt Designer

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Finalisten im Wettbewerb
Wie muss ein Biosiegel aussehen? So ja wohl eher nicht, sagt die Fachwelt und zeigt sich beinahe schockiert von der Auswahl. Als einzig Positives kann man wohl vermerken, dass die EU auf Mitbestimmung setzt und uns Bürger fragt, welches Logo wir auf den Verpackungen sehen wollen. Das erbsengrüne Einerlei ist die Endauswahl aus einem Wettbewerb, bei dem Studenten mehr als 3400 Entwürfe eingereicht haben. Eine Jury hat ausgewählt und bewertet und anscheinend mehrheitlich für das linke Logo gestimmt. Bei Facebook sind einige Entwürfe zu sehen, die es nicht in die Endauswahl geschafft haben. Auch dort schlagen die Wellen hoch.

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EU: Nutzergenerierte Inhalte keine Modeerscheinung

Donnerstag, 29. Oktober 2009

User Created CoffeeWir fühlen uns bestätigt - durch eine der höchsten Instanzen weltumspannender Zusammenarbeit: die EU-Kommission.

Gerade in Europa erfreuen sich Blogs, Social Networks und andere UCC-Plattformen (User Created Content) – wie konsumo.de - wachsender Beliebtheit. „Vier von fünf italienischen Internetnutzern lesen Blogs und 41 Prozent der spanischen Nutzer selbst bloggen. 60 Prozent der tschechischen Nutzer laden Fotos hoch und 48 Prozent der polnischen Nutzer haben RSS-Feeds abonniert“ fasst der IT-Newsdienst Golem.de zusammen.

Diese Zahlen stammen aus einer gerade veröffentlichten Studie der EU-Kommission (PDF), aus der hervorgeht, dass der von den Nutzern erstellte Inhalt absolut im Trend liegt. Also das konsumo-Prinzip: Der User kann nicht nur Information bei uns abholen, sondern auch an deren Gehalt mitarbeiten. Und das soll so bleiben, den „User-Created Content is not just a fashion, it is a long-term phenomenon“ - keine Modeerscheinung sondern eher was längeres also. Ergo: Wir sind auf den richtigen Zug gesprungen. Denn „Ratings and reviews“ ist mit einem Plus von 42 Prozent der am zweitstärksten wachsende Bereich – nach Videos schauen. Videos in unsere Ratgeber einzubinden ist übrigens nur eine der vielen Ideen, die wir noch für konsumo haben.

Wenn sich die mobile Internetnutzung noch weiter verbreitet, können die User bald direkt beim Einkaufen z.B. Vorort im Supermarkt die Kauf-Ratgeber von konsumo.de nutzen. Laut EU-Kommission sollen bis 2012 fast zwei Drittel der Handynutzer in Europa über die schnellen Datennetze kommunizieren können. In Japan verfügt heute schon fast die komplette Bevölkerung über diese Technik.

Laut der Studie fehlt es noch an durchschlagenden Geschäftsmodellen für UCC in Europa. Das soll jetzt geändert werden: Durch die Verbesserung in den Rechtssystemen von Copyright über Datenschutz bis E-Commerce sollen „die europäischen Youtubes und Flickrs aus der Traufe gehoben werden“. Konsumo ist schon da, voll etabliert und in freudiger Erwartung auf die Millionen neuer User, die uns von Brüssel aus prognostiziert werden.

Foto: User Created Coffee (aemosion)

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Das neue konsumo

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Gestern war keine Zeit zum Bloggen. Bei einem solchen Relaunch fehlt einfach die Muße. Aber wer wollte, konnte das Geschehen ja bei Twitter oder Facebook verfolgen. Hier nun ein paar Details:

Das neue konsumo ist da! Wir haben konsumo um zwei wichtige Bereiche ergänzt. Nachdem wir mit einer Version gestartet waren, die lediglich die Grundfunktionen enthielt, ist konsumo jetzt deutlich funktionsreicher geworden. Wir haben bewiesen, dass es Bedarf gibt für eine unabhängige Verbraucherberatungs-Plattform wie konsumo. Deshalb konnten wir mit viel Tatendrang daran gehen, die Site auszubauen.

Neue Möglichkeiten, sich zu engangieren

Dies tun wir vor allem, indem wir unseren Besuchern mehr Möglichkeiten bieten, sich einzubringen und miteinander zu kommunizieren. Als Wiki war konsumo von Anfang an eine Plattform von Verbrauchern für Verbraucher. Diesen Gedanken führen wir mit dem neuen Forum und dem neuen Community-Bereich fort. “Jeder ist ein Experte”, sagen wir, und deshalb heißen Mitglieder bei uns Experten. Ob einer nun Experte für Waschmaschinen oder eine Expertin für Skihelme ist - für jeden gibt es das passende Forum als Plattform für Beratung von Verbraucher zu Verbraucher.

Verbesserungen im Detail

Darüberhinaus gibt es zahlreiche Detailverbesserungen und Vereinfachungen im Ratgeber-Wiki und dem Verbrauchernachrichten-Bereich. Die Suche ist schneller und komfortabler geworden. Tags, die bei uns Themen heißen, werden in einer schönen Wolke dargestellt. Um die Gesamtperformance der Site zu steigern wurde sie in den vergangenen Monaten in weiten Teilen neu programmiert. Soweit die wichtigsten der vielen Änderungen. Einzelne Neuerungen wollen wir hier in der nächsten Zeit ausführlicher darstellen.

Allen Nutzern Experten wünschen wir jetzt viel Spaß mit dem neuen konsumo. Über Feedback freuen wir uns natürlich jederzeit!

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Die Ampel-Kennzeichnung - schade drum

Donnerstag, 27. August 2009

Die Ampel muss häufiger für politische Debatten herhalten. Sei es, um eine Koalition aus SPD, Grüne und FDP in ein Bild zu fassen oder der Kennzeichnung für Lebensmittel einen Namen zu geben, die mit roter, gelber und grüner Farbe den Zucker-, Salz-, und/oder Fettgehalt von Lebensmitteln anzeigen soll.

Besonders letzteres wird gerade wieder diskutiert. Die Ampelkennzeichnung hat einen neuen Befürworter bekommen: Die Krankenkassen wollen bald auf allen Lebensmittel eine Ampel sehen, denn sie sei eine leicht zu erfassende Kennzeichnung, die einen schnellen Überblick gebe, wie viel Fett, Salz und Zucker in einem Lebensmittel steckt. Da haben sie Recht.

Es gehört schon ein gehöriges Maß an Kreativität dazu, um sich Argumente gegen eine Zusatzinformation für Verbraucher einfallen zu lassen. Horst Seehofer hat sich die Arbeit gemacht und - als er noch Bundes-Landwirtschafts- und Verbraucherminister  war - immerwährend betont, die Ampelkennzeichnung sei sinnvoll, allerdings müsse sie von der Lebensmittelindustrie freiwillig eingeführt werden.

Man muss kein Industrie-Insider sein, um zu wissen, dass das nicht funktioniert. Welcher Lebensmittelhersteller kennzeichnet seine Produkte schon freiwillig mit der Botschaft “Fettgehalt: hoch; Zuckergehalt: hoch”?

Horst Seehofer hat zur Ampel aber ja sowieso nichts mehr zu sagen, dafür aber seine Nachfolgerin Ilse Aigner. Sie sieht derzeit “keine Grundlage” für die bunte Orientierungshilfe, weil die Industrie die Ampel-Kennzeichnung ablehnt - mit der Begründung, die Ampel sei zu vereinfachend.

Ilse Aigner hat es anscheinend nicht richtig verstanden. Der Sinn einer Ampelkennzeichnung ist nämlich: vereinfachen. Der Verbraucher soll auf einen Blick sehen, wie viel Fett, Salz und Zucker in einem Lebensmittel steckt. Die Idee ist die sinnvollste und vor allem praktikabelste, die Verbraucherschützer in den letzten Jahren hervorgebracht haben. Selten war ein Vorschlag einleuchtender und auch derart leicht umzusetzen. Sie kann einen, wenn auch kleinen Teil dazu beitragen, den Verbraucher zu einem mündigen Verbraucher zu machen. „Mündiger Verbraucher“ - das steht als Ziel sogar im Wahlprogramm der FDP, die die Ampelkennzeichnung ebenso wie CDU/CSU aber ablehnt.

Davon abgesehen: Warum darf eine Verbraucherinformation nicht vereinfachen, Werbung aber schon? Da heißt das Fruchtgetränk für Kinder “Durstlöscher”, der Reis wird als “aromatischer Duftreis” verkauft, Kaffee hat das “Verwöhnaroma”, der Schokoaufstrich enthält “das Beste aus 1/3 Liter entrahmter Milch” und der Frischkäse ist “Der Sahnige”. Ganz zu schweigen von probiotischen Aktiv-Fitness-Diät-Light-Vital-Produkten. Diese Begriffe sind Produkte der Kreativabteilungen der Lebensmittelkonzerne und Werbeagenturen. Informationswert für den Verbraucher: null. Irreführungs-Potential: hoch.

Das Missverhältnis zwischen Aufklärung und Werbung lässt sich in Zahlen darstellen: Jährlich werden in Deutschland rund 30 Milliarden Euro für Werbung ausgegeben - andere Marketingaktionen nicht mit eingerechnet . Der Etat für Verbraucherpolitik des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beträgt insgesamt 90 Millionen Euro pro Jahr (Haushalt des Ministeriums - PDF). Davon werden unter anderem das Bundesamt für Risikobewertung finanziert sowie ein Großteil der Etats der Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest. Das meiste, was mehrheitlich an Verbraucherinformationen an die Öffentlichkeit gerät, entstammt also dem Etat von 90 Millionen Euro. Das sind pro Person 1,10 Euro. 1,10 Euro Verbraucherpolitik stehen 375 Euro Werbung gegenüber. An diesem Missverhältnis könnte jedoch auch die sinnvolle Ampel nichts ändern - wenn sie denn käme.

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Kauft, aber keinen Salat!

Freitag, 14. August 2009

Salat essen sollte bis jetzt ja immer gesund sein, und Rucola zu essen galt sogar als trendy. Doch seitdem im Rucola-Salat des Discounters PLUS auch das giftige Greiskraut gefunden wurde, müssen sich Salatliebhaber ihr bitteres Kraut auf anderen Wegen besorgen. Das hat sich wohl auch PLUS gedacht und aus dem Rucola-Skandal mal eben eine Geschäftsidee gemacht, Motto: Kauft keinen Salat, pflanzt ihn selbst an!

Dazu präsentiert PLUS den vergrätzten Kunden im hauseigenen Online-Shop prompt das nötige Equipment: ein Gewächshaus für den heimischen Garten.

Screenshot des PLUS-Online-Shops

Ob es so clever und wirtschaftlich nachhaltig von PLUS ist, den Kunden derart zur Rückkehr zur Subsistenzwirtschaft zu bewegen? Vielleicht haben aber auch nur alle PLUS-Qualitätsmanager zu viel Rucola probiert und wegen Leberschäden kollektiv den Dienst quittiert.

Immerhin kann PLUS die Verantwortung für die Qualität der Lebensmittel nun auf den Kunden abschieben, wenn der ab sofort das Grünzeug im eigenen Garten anbaut. Und der Verbraucher kann sich nur noch bei sich selbst beschweren, wenn er Schnecken im selbst gezogenen Salat findet.

Und auch das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) müsste sich nicht mehr die Mühe machen, der Bevölkerung überflüssige Tipps zu geben – wie es bei einem Fall von Salatverunreinigung im Jahr 2007 geschehen ist: „Das BfR rät zu besonderer Sorgfalt bei der Ernte und der Zubereitung von Salat, Blattgemüse und Kräutern. Verbraucher sollten diese vor dem Verzehr gut putzen und waschen sowie Pflanzenteile aussortieren, die keinen essbaren Pflanzen zugeordnet werden können“. Nichts leichter als das, denn dank PLUS säen und ernten wir bald alle wieder selbst – und da weiß man dann, was man hat.

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Vom Schokoladenverbraucher und Waschmaschinenkäufer

Montag, 3. August 2009

Wolf Schneider hat in vielem Recht. Der ehemalige Chefredakteur der Zeitung “Die Welt” und der deutsche “Sprachpapst”, wie er oft genannt wird, kümmert sich um gutes, verständliches Deutsch. Viele Bücher hat er zum Thema geschrieben, darunter auch “Deutsch fürs Leben” und “Deutsch für Profis”, in denen er vor allem um gute Verständlichkeit der deutschen Sprache wirbt. Schachtelsätze sind verpönt, Fremdwörter auch, wenn es denn einfache Synonyme gibt.

Screenshot sueddeutsche.de
In der neuesten Ausgabe von Schneiders Video-Kolumne auf süddeutsche.de mit dem Titel “Benzin schmeckt nicht” fordert er jedoch nicht mehr bessere Verständlichkeit. Es geht ihm um das Wort “Verbraucherschutz”, das er unpassend findet. Eine Tafel Schokolade würde man zwar tatsächlich verbrauchen - man isst sie, und dann ist sie nicht mehr da. Eine Waschmaschine dagegen will der Käufer gerade eben nicht verbrauchen. Er will sie gebrauchen - und das möglichst lange. Wolf Schneider empfiehlt deshalb statt “Verbraucherschutz” die Begriffe “Käuferschutz”, “Kundenschutz” oder “Besitzerschutz”.

Das aber - das sei bei allem Respekt gesagt - widerspricht Schneiders bisherigem Hauptanliegen, die deutsche Sprache verständlicher zu machen. Wer würde den Verbraucherschutz noch als Verbraucherschutz erkennen, wenn er nicht mehr Verbraucherschutz, sondern Käuferschutz oder gar Besitzerschutz hieße? Wahrscheinlich die wenigsten. Es wäre gar irreführend, denn unter Käuferschutz versteht man heute beim Online-Einkauf etwas ganz anderes.

Auch ist seine Argumentation leicht zu widerlegen, der Begriff “Verbraucherschutz” sei ungenau. Denn auch eine Waschmaschine wird verbraucht. Freilich wünscht sich der Käufer, dass die neue Waschmaschine möglichst lange hält. Das aber ist der Wunsch. In Realität wird die Waschmaschine durch Benutzung verschlissen, irgendwann ist sie kaputt, also verbraucht.

Schneiders Gegenvorschläge Kundenschutz, Käuferschutz und Besitzerschutz sind nicht präziser. Denn Verbraucherzentralen beraten auch Patienten oder Mieter. Für diese passt kein Begriff. Weder Verbraucher, noch Kunde, noch Käufer. Besitzer schon gar nicht.

Schneiders Bemühungen um gute deutsche Sprache in allen Ehren. Aber Verbrauchern, Kunden und Käufern ist mit einer Umbenennung von Verbraucherschutz in Kundenschutz nicht gedient. Wobei uns bei konsumo – zugegeben – der Begriff Konsumentenschutz, wie er in Österreich gebräuchlich ist, gut gefällt.

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iPhone und Co.: Datentarife für Surfhandys im Vergleich (Update 3)

Donnerstag, 23. Juli 2009

Surfen mit dem Handy ist im Kommen, aber dafür geeignete Tarife gibt es noch nicht viele. Wir haben deshalb versucht, uns einen Marktüberblick zu verschaffen. Das Ergebnis haben wir in einem Tarifvergleichsrechner zusammengefasst, in dem jeder sein persönliches Telefonverhalten eintragen und den besten Tarif ermitteln kann.

Hier gibts den individuellen Tarifvergleich als

Die auf die mobile Datennutzung ausgerichteten iPhone-Tarife von T-Mobile haben wir mit den Angeboten von Mobilfunkdiscountern verglichen. Nur bei wenigen Discountern haben wir wirklich geeignete Tarife gefunden, die meisten rechnen Datenverkehr pro Megabyte oder pro Minute ab oder bieten Datentarife nur mit SIM-Karten an, mit denen keine Telefonie möglich ist. Manche bieten gar kein UMTS an.

Bei der Suche nach der Kombination aus günstigen Sprach- und Datentarifen im UMTS-Netz sind wir meist bei Anbietern aus dem E-Plus- oder O2-Netz fündig geworden. Um auch bei den D-Netzen mit ihrer besseren Netzabdeckung (T-Mobile, Vodafone, E-Plus, O2)  wenigstens eine kleine Auswahl anbieten zu können, haben wir auch die Discounter-ähnlichen Tarife von Vodafone CallYa mit in die Übersicht aufgenommen.

Beim Ausprobieren merkt man schnell: Die T-Mobile-Tarife sind konkurrenzfähig. Die Discounter brauchen Argumente jenseits der nackten Zahlen, um Kunden zu überzeugen. Fündig wird man beispielsweise beim Betrachten der Vertragslaufzeiten. In Zeiten sinkender Datentarife könnte es  sich als großer Vorteil herausstellen, wenn man nicht für 24 Monate an einen Anbieter gebunden ist.

Auch sonst kann es sich lohnen auf das subventionierte iPhone von T-Mobile zu verzichten: Geräte aus Belgien oder Italien, die auch manche Import-Händler in Deutschland anbieten, sind im Gegensatz zu T-Mobile-Geräten SIM-Lock-frei, funktionieren also mit jeder SIM-Karte. Praktisch, wenn man im Urlaub eine SIM-Karte aus dem Urlaubsland einlegen möchte, um hohe Roaminggebühren zu sparen.

T-Mobile wiederum lockt bei manchen Tarifen mit WLAN-Hotspot-Nutzung und kostenlosen Gesprächen am Wochenende, die wir nicht in der Vergleichstabelle berücksichtigt haben. Nicht zuletzt gibt es das iPhone-Feature Visual Mailbox bei anderen Anbietern nicht.

Wer weitere interessante Tarife oder Fehler in der Tabelle findet, kann sich gerne melden!

Momentan enthaltene Tarife (Stand: 21.09.2009):

  • T-Mobile-Netz
    • T-Mobile Complete XS
    • T-Mobile Complete S (for Friends)
    • T-Mobile Complete M
    • T-Mobile Complete L
    • T-Mobile Complete 60
    • T-Mobile Complete 120 (for Friends)
    • T-Mobile Complete 240
    • T-Mobile Complete 1200
  • Vodafone-Netz
    • Moblack iPhone Wochenend-Flat
    • Moblack iPhone-Festnetz-Flat
    • Moblack iPhone-Mobil-Flat
    • Moblack iPhone-Mobil&Festnetz-Flat
    • Moblack iPhone-AllNet-Flat
  • E-Plus-Netz
    • E-Plus Zehnsation Web Edition mit Handy-Internetflat
    • Simyo Einheitstarif mit Handy-Internetpaket 1GB
    • Base Web-Edition mit Handy-Internet-Flat und Online-Vorteil
    • Base 2 Doppelflat mit Online-Vorteil
    • Base 5 Doppelflat mit Online-Vorteil
    • Base Studenten-Flatrate
  • O2-Netz
    • Blau Einheitstarif mit Datenpaket
    • Klarmobil Handysurf-Paket 50

 Update 01.08.2009:

  • Tarif hinzugefügt: E-Plus Zehnsation
  • Tarife aktualisiert: Base

Update 11.09.2009:

  • Tarife hinzugefügt: Moblack
  • Tarife aktualisiert: T-Mobile (Hardwarekosten), Klarmobil, Base
  • Tarife entfernt: Vodafone CallYa 5/15 mit Happy live! UMTS und InternetFlat Plus, Klarmobil Flat-Datenpaket

Update 21.09.2009:

  • Studenten- und Junge-Leute-Tarife hinzugefügt
  • Tarif entfernt: Base Web-Edition mit Internet & SMS-Paket und Online-Vorteil
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Neulich im Biomarkt

Dienstag, 30. Juni 2009

Stevia im Biomarkt

Da war ich doch etwas überrascht. Ein Stevia-Produkt im ganz normalen Supermarktregal? Gut, das Foto habe ich bei einem Biomarkt aufgenommen. Aber ich war immer der Meinung der Pflanzensüßstoff Stevia sei in Deutschland und der EU verboten bzw. nicht zugelassen. Und hier stehen offensichtlich Stevia-Tabs bei anderen Süßungsmitteln. konsumo hat den Fall aufgerollt und die Hintergründe erklärt.

Glühbirne auf Lebenszeit

Donnerstag, 14. Mai 2009

Nutzlos! Lobbyismus! Aktionismus! In den vergangenen Monaten wird die Kritik am EU-Beschluss immer größer, klassische Glühbirnen aus dem Handel zu verbannen. Aktuell ist “Die Welt” das Energiesparlampen-kritischste Medium: Am 11. Mai erschien online der Artikel “Energiesparlampen sind gar nicht so sparsam“. Der rechnet gnadenlos ab mit der Energiesparlampe, sie belaste durch Elektrosmog und Quecksilber Umwelt und Gesundheit, der Energiespareffekt sei zweifelhaft, weil die Sparlampen oft weniger lange halten, als angegeben.

Wie groß der Zweifel an Energiesparlampen inzwischen ist, zeigt auch ein Faltblatt der Deutschen Umwelthilfe. Sie war motiviert genug, eine Infobroschüre herauszugeben mit dem Titel “10 Vorurteile” (PDF). Widerlegt werden die Vermutungen wie: “Energiesparlampen senden elektromagnetische Strahlungen aus” und “Energiesparlampen sind giftig”.

Die Wahrheit liegt vermutlich wie so oft in der Mitte. Energiesparlampen sind bestimmt nicht in dem Maße Heilsbringer für Klima und Portemonnaie wie von der Politik versprochen. Ebenso wenig sind sie die gesundheits- und umweltschädlichen Monster, wie von manchen Medien dargestellt. Energiesparlampen haben ihre Chance verdient.

Aber doch hat die Politik einen großen Fehler gemacht: Sie hat gefühlt von heute auf morgen Glühbirnen verdammt und im Gegenzug Energiesparlampen hochgelobt. Das schafft Skepsis. Viele Bürger sind ohnehin der Politik im ganz Allgemeinen nicht sehr wohl gesinnt, der EU schon gar nicht. Nun kam mit dem Glühbirnen-Verbot ein weiteres Gesetz, das die Stimmung bestätigt: Die da oben machen Gesetze, wissen aber nicht, wie es wirklich läuft!

Spätestens seit der Abwrackprämie, die zuerst als Umweltprämie verkauft wurde, sich später aber als Geschenk an die Autoindustrie entpuppte, sind viele Bürger kritisch mit Verordnungen der Politik, erst recht, wenn es um konkrete Handlungsanweisungen wie den Kauf einer Glühbirne geht.

Zudem war die Verordnung schlecht vorbereitet: Zurecht kritisieren sowohl Sparlampen-Gegner als auch -Befürworter, dass die Rücknahme von defekten Sparlampen nicht ausreichend organisiert ist. Der Handel nimmt die Lampen nicht zurück (im Gegensatz zu alten Batterien), Sammelstellen gibt es zu wenige, sind oft kilometerweit weg. Zu oft landen alte, das giftige Quecksilber enthaltende Energiesparlampen also im Hausmüll.

Die Politik hätte die Umstellung auf Energiesparlampen besser vorbereiten und besser kommunizieren müssen. Die meisten Verbraucher sind einsichtig und aufgeschlossen gegenüber sinnvollen Änderungen, erst recht, wenn sie dadurch Geld sparen. Die schlecht vorbereitete, zu schnell durchgeführte Verordnung der EU hat bei vielen Verbrauchern aber mehr Ablehnung hervorgerufen, als sie für den sinnvollen Kauf von und Umgang mit Energiesparlampen zu gewinnen. Wie schreibt ein User in einem Forum: “Ich habe soeben festgestellt, dass ich die gebunkerten 100-Watt-Glühbirnen in diesem Leben gar nicht mehr verbrauchen kann - na, haben meine Kinder und Enkel auch noch was davon.”

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