Weltverbrauchertag: Bewertungsplattformen im Internet
Mittwoch, 12. März 2008
Am Weltverbrauchertag (15. März) sollen wir uns die Verbraucherrechte ins Gedächtnis rufen. Dabei nehmen die Verbraucher mittlerweile einen Großteil ihrer Rechte selbst in die Hand: mittels Bewertungsplattformen. Produkte können bei Ciao, Dooyoo und Co. schon lange bewertet werden. Und inzwischen gibt es auch so gut wie keine Dienstleistung mehr, die nicht von einer User-Community beurteilt und kommentiert wird: Bei Handwerkerpoint.de können Internetnutzer Handwerker bewerten, Lehrer und Dozenten bei Spickmich.de und Meinprof.de, Orte wie Restaurants oder Kneipen bei Qype. Einen guten Arzt finden Patienten auf Plattformen wie Topmedic, Arztspiegel.de, bei helpster.de oder Imedo. Bei Kennstdueinen.de können Nutzer sogar Dienstleitungen aller Art bewerten - vom Anwalt bis zum Zahnarzt. Und auch den Urlaub kann man im Internet bewerten, zum Beispiel bei Holidaycheck, urlaub-bewerten.de oder Hotelzensur.de.
Wie konsumo setzen die Portale auf einen Informationsaustausch zwischen Internetnutzern bzw. Verbrauchern, der allen Beteiligten nutzen soll. Nutzer erfahren mehr über die Qualität bestimmter Dienstleister und sollen dank der Empfehlungen nicht in die Fänge übler Abzocker geraten. Und für Unternehmen können gute Bewertungen eine willkommene und kostenlose Werbung bedeuten.
Zwischen Bewertung und Online-Pranger
Doch dass die Bewertungsportale auch Probleme mit sich bringen, hat sich bei Spickmich gezeigt, wo Schüler ihren Lehrern Noten geben können. Eine Lehrerin, die schlechte Noten erhalten hatte, klagte auf Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und sah in der Nennung ihres Namens auf der Homepage einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Das Oberlandesgericht in Köln lehnte die Klage ab und erklärte das Modell von Spickmich für grundsätzlich zulässig. Die Lehrerin ging in Berufung, das Verfahren läuft.
Wie können sich Bewerter und Bewertete auf rechtlich sicherem Terrain bewegen? Rechtsanwalt Dr. Carsten Ullbricht vom Blog Web 2.0 & Recht empfiehlt:
Die Katalog der Bewertungskriterien sollten allein der Sozialsphäre (berufliche Sphäre) des betroffenen Personenkreises entstammen oder zumindest einen Bezug dazu haben. Insbesondere bei Kriterien, die jedenfalls auch die Privatsphäre des Beurteilten betreffen, ist zu einer besonderen Vorsicht zu raten. […] Während Tatsachenbehauptungen nicht falsch sein dürfen, sollten Meinungsäußerungen und Werturteilen, die die Sozialsphäre betreffen, eben (nur) nicht die Grenze zur Schmähkritik bzw. zur Formalbeleidigung überschreiten.
So lange Bewertungen sich also nur auf die Dienstleistung beziehen, sind sie zulässig und vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Im Fall Spickmich hatten die Richter der ersten Instanz auch in Sachen Datenschutz keine Bedenken, da die in Spickmich veröffentlichten Daten auf der Website der Schule nachzulesen waren. Wenn also Daten eines Unternehmens im Telefonbuch stehen, verstößt es nicht gegen den Datenschutz, wenn eine Website diese ohne Erlaubnis veröffentlicht.
Das letzte Wort in Sachen Bewertungsplattformen ist allerdings wohl noch nicht gesprochen: Heute wird abermals eine Klage gegen Spickmich verhandelt. Dass Gerichte nicht immer im Sinne der Webdienste urteilen müssen, zeigt ein Blick in ein Nachbarland: Der französischen Lehrerbewertungs-Plattform Note2be.com hat unlängst ein Gericht die Nutzung von Lehrer-Namen untersagt.
Um das Risiko von Klagen zu reduzieren, werden bei vielen Bewertungsseiten die Nutzerkommentare vor der Veröffentlichung auf Verunglimpfungen überprüft. Das gilt zum Beispiel für das Reiseportal HolidayCheck. Hier werden laut eigenen Angaben alle Beiträge vor der Veröffentlichung auf beleidigende sowie werbende Inhalte untersucht.
Schelte für Ärzte
Besonders umstritten sind Bewertungsplattformen im medizinischen Sektor. Laut Welt Online halten Ärzteverbände Bewertungen durch Patienten für unpassend. Sie kritisieren die Subjektivität der Bewertungen und bemängeln die Tatsache, dass die Patienten auf vielen der Portale anonym bleiben, während die Identität der Ärzte offen erkennbar sei. Zudem ist der Vorwurf nicht ganz unberechtigt, dass Patienten mangels Fachwissen die Kompetenz eines Arztes nur eingeschränkt bewerten können.
Doch Bedarf an solchen Bewertungen besteht ohne Zweifel, wie ein Kommentar im MediBlawg zeigt:
Wovor haben die Ärzte Angst? Mittlerweile gibt es für jedes Produkt und für jede Dienstleistung ein Bewertungssystem - nur die Ärzte haben damit ein Problem. Dabei ist gerade dieser Bereich von besonderer Wichtigkeit. Jeder, der schon einmal von einem inkompetenten Pfuscher behandelt wurde, kann dies bestätigen.
Christoph Hausel von der Arzt-Bewertungs-Seite helpster.de sieht die Kritik der Ärzte gelassen: „Überall wo bewertet wird, gibt es einen, der mit seiner Bewertung unzufrieden ist. Aber die Nutzer sind mündige Leute, die gehen alle wählen und haben einen Führerschein. Wir müssen darauf vertrauen, dass die Patienten so über den Arztbesuch berichten, wie sie ihn tatsächlich erlebt haben.“ Hausel sieht die Ärzte in der Pflicht, sich den neuen Bedingungen anzupassen: „Es gehört mittlerweile zu den Hausaufgaben der Ärzte zu verfolgen, wie sie bewertet werden.“
Anonymität führt zu Konflikten
Im besten Fall kann öffentlich gemachte Kritik den Dienstleistern tatsächlich als Ansporn zur Verbesserung dienen. Und da die Verbraucher an solchen Bewertungen offensichtlich Interesse haben, wird die Rolle der Bewertungen durch Verbraucher im Internet in den kommenden Jahren sicher weiter zunehmen.
So lange sich Internetnutzer bei den Bewertungsplattformen aber unter dem Deckmantel der Anonymität verbergen können, wird es immer wieder zu Konflikten kommen, die dem Renommee der Plattformen schaden könnten. Denn dann lässt sich nicht ausschließen, dass sich etwa konkurrierende Unternehmen gegenseitig schlechte Bewertungen unterschieben oder erzürnte Kunden reihenweise Kommentare unterhalb der Gürtellinie hinterlassen.







Der Hessische Rundfunk hatte heute Vormittag zwei Berichte über konsumo im Programm. Wie zu erwarten war, tippten die Hessen dann auch fleißig www.konsumo.de in ihren Browser ein. Nach dem ersten Beitrag um kurz nach 11 Uhr kamen schon einige, als eine halbe Stunde später ein Interview folgte, verzeichnete unsere Statistik noch mehr Besucher aus Fulda, Frankfurt und Kassel.

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