AGB-PR-Gau - aus Gründersicht
In regelmäßigen Abständen geht ein Rauschen durch den Blog-Wald, wenn brisante Stellen in den AGB irgendeines Online-Dienstes aufgespürt werden - so auch wieder heute. Denn Golem meldet, dass in den Nutzungsbedingungen der Google-Online-Office-Software “Text und Tabellen” Passagen enthalten sind, die zumindest verdächtig sind: Laut den Nutzungsbedingungen erhält Google weitgehende Nutzungsrechte für die Text- und Tabellen-Dokumente, die Nutzer eingeben.
Die Diskussion darüber, welche Tragweite die Passagen in den Google-AGB haben, überlasse ich gerne anderen. Was mich nachdenklich macht: Für ein kleines Start-Up, wie konsumo eines ist, würde ein solcher PR-Gau einen unkalkulierbaren Schaden bedeuten. Deshalb dürfen wir als Gründer Nutzungsbedingungen nicht auf die leichte Schulter nehmen: Es ist undenkbar, Nutzungsbedingungen zu verwenden, die auf einen Bierdeckel passen. Ohne Anwalt geht es nicht - leider.
Handschlag statt AGB?
Ganz ehrlich: Für mich als Gründer sind Nutzungsbedingungen genauso ein notwendiges Übel wie für viele genervte Internetnutzer. Wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich jedes neue Community-Mitglied einfach mit virtuellem Handschlag begrüßen: Fußball-Manager-Koryphäen wie Uli Hoeneß oder Rainer Calmund haben schließlich auch immer wieder Verträge mit ihren Spielern mit einem festen Händedruck besiegelt - ein Gentlemen-Agreement ohne Kleingedrucktes.
Vielleicht ist es genau dieses gespaltene Verhältnis zu den Nutzungsbedingungen, das auch bei Gründern immer wieder zu vermeidbaren Fehlern geführt hat. Gerade kleinen Start-Ups kann ich daher den einen oder anderen Faux-Pas bei den Nutzungsbedingungen verzeihen, wenn sie die Fehler schnell korrigieren. Bei einem milliardenschweren Unternehmen wie Google dagegen fällt mir das allerdings deutlich schwerer.




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